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Kurzinfo: „Stand der Technik“

IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten

Am 25.07.2015 ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Aussagen zur konkreten Umsetzung sucht man in dem Gesetz vergeblich. Die TeleTrusT Handreichung gibt Handlungsempfehlungen für betroffene Wirtschaftskreise.

Auch wenn das IT-Sicherheitsgesetz die Umsetzung oder mindestens die Berücksichtigung des Standes der Technik für die fokussierten Betreiber vorgibt, werden im Hinblick auf die erwarteten Inhalte keine konkreten Aussagen getroffen. TeleTrusT hat deshalb einen verbandsinternen Arbeitskreis „Stand der Tech­nik“ initiiert, um aus Sicht der IT-Sicherheitslösungs­anbieter und ‑berater, den betroffenen Wirtschaftskreisen Handlungsempfehlungen und Orientierung zu geben.

TeleTrusT-Stand-der-Technik

Der Arbeitskreis hat den „Stand der Technik“ für die relevanten Systeme, Komponenten und Prozesse im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes in einer Handreichung zusammengefasst: Handreichung Stand der Technik [pdf 1,014 KB]

Obwohl das Gesetz augenscheinlich nur auf die Betreiber kritischer Infrastrukturen abstellt, sind von den beschlossen Änderungen auch Anbieter im Bereich Telemedien und Telekommunikation betroffen. Der Gesetzestext zum ITSiG sowie Kommentierungen sind auf https://www.teletrust.de/it-sicherheitsgesetz/ abrufbar.

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CycleSEC Redaktion

Die CycleSEC GmbH wurde 2015 als wissenschaftliche Ausgründung der Fachhochschule Münster gegründet. Seit 2017 ist das Unternehmen im alleinigen Besitz des Gründers Sebastian Klipper. CycleSEC hat seinen Sitz in Hamburg. Aus dem Norden der Republik bietet die CycleSEC GmbH ihr Beratungsportfolio in ganz Deutschland und darüber hinaus an.

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