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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Trainings

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Trainings, Seminaren, Schulungen und Workshops der CycleSEC GmbH, im Folgenden Maßnahme genannt.
  2. Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen (AGB) des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die CycleSEC GmbH nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2. Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu einer Maßnahme ist verbindlich, sobald sie von der CycleSEC GmbH schriftlich bestätigt wird.
  2. Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht.

4. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten der CycleSEC GmbH gemäß §312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
CycleSEC GmbH, Heestweg 12a, 22143 Hamburg , E-Mail: mail@cyclesec.com

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung der Verbraucherin oder des Verbrauchers, für die CycleSEC GmbH mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht für Verbraucher vorzeitig, wenn die CycleSEC GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung der Verbraucher vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder die Verbraucher diese selbst veranlasst haben.

Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

Ende der Widerrufsbelehrung.

5. Durchführung

  1. Die Maßnahme wird entsprechend der inhaltlichen Beschreibung, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und nach Stand der Technik durchgeführt.
  2. Die CycleSEC GmbH behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

6. Pflichten der Teilnehmer

Teilnehmer verpflichten sich, die am Veranstaltungssort geltende Hausordnung zu beachten, diesbezüglicher Anweisungen der Trainer und Lehrkräfte sowie der Beauftragten der CycleSEC GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme entgegenstehen könnte.

7. Urheberrechte

  1. Die den Teilnehmern ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für die Dauer der Maßnahme überlassenen Medien, sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der übergebenen Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der CycleSEC GmbH gestattet.
  3. Die Bitte um Genehmigung ist zu richten an: mail@cyclesec.com

8. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten

  1. Die Anmeldung zu Maßnahmen kann jederzeit schriftlich gekündigt werden.
  2. Die CycleSEC GmbH behält sich vor, bei einer Kündigung die folgenden Gebühren zu erheben:
    • Kündigung bis zu 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme: 100 Euro.
    • Kündigung bis zu 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme: 25% des Preises der Maßnahme.
    • Kündigung weniger als 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme: 50% des Preises der Maßnahme
    • Kündigung während der Maßnahme:  100% des Preises der Maßnahme. Dies gilt grundsätzlich auch bei einer Abmeldung wegen Krankheit.
  3. Im Falle der Kündigung kann eine Ersatzperson benannt werden, die stattdessen an der Maßnahme teilnimmt.
  4. Teilnehmer können im Falle der Kündigung in Absprache mit der CycleSEC GmbH einmalig eine Umbuchung zu einer anderen Maßnahme veranlassen. Die oben genannten Gebühren werden in diesem Fall trotzdem fällig, werden von der CycleSEC GmbH aber auf den Preis der alternativen Maßnahme angerechnet.
  5. Die CycleSEC GmbH empfiehlt bei Anmeldung zu einer Maßnahme den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.
  6. Teilnehmern steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Kündigung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  8. Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere – aber
    nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Maßnahme durch die Teilnehmerin oder den
    Teilnehmer.
  9. Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen.
  10. Die Kündigung ist an die CycleSEC GmbH zu richten. Trainer und Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

9. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen erfolgen unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto der CycleSEC GmbH.
  2. Die Teilnahme an einer Maßnahme ist nur nach vollständiger Bezahlung möglich.

11. Terminabsage durch die CycleSEC GmbH

Die CycleSEC GmbH behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihr nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Maßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Rechnungsbeträge werden
in diesem Falle erstattet.

12. Erfüllungsort/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
  2. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg.

Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.

Stand der AGB: 03.11.2023

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